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gvo vegan

E 570
Speisefettsäuren

Erläuterung

Fettsäuren sind die Bausteine aller Fette und Öle. Während unveränderte Speisefette in ihrer natürlichen Zusammensetzung rechtlich als Zutaten gelten, sind die aus ihnen isolierten Fettsäuren den Zusatzstoffen gleichgestellt. Je nach Zusammensetzung können Fettsäuren, von flüssig bis wachsartig fest, alle Konsistenzen annehmen. Speisefettsäuren werden vom Körper aufgenommen und vollständig verwertet. Sie haben einen Energieinhalt von 9 kcal/g.

Neben einigen anderen Anwendungen sind Fettsäuren vor allem als Rohstoffe für die Herstellung verschiedener Emulgatoren von großer Bedeutung.

Herstellung

Speisefettsäuren werden mit Hilfe chemischer und physikalischer Verfahren aus Speisefetten isoliert. Dies können tierische Fette wie Schweineschmalz, Rindertalg oder Milchfett sein. Üblicherweise werden Fettsäuren jedoch aus pflanzlichen Fetten wie zum Beispiel Soja-, Raps- oder Maisöl gewonnen. Der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen ist möglich.

Einsatz

Fettsäuren sind ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte und solche Lebensmittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen.

Speisefettsäuren werden unter anderem als Trennmittel in Kaugummi eingesetzt. Sie sind darüber hinaus als Überzugsmittel für Obst zugelassen. Ihre wichtigste Funktion ist jedoch, Rohstoff für verschiedene Emulgatoren zu sein, die dann sehr unterschiedliche Funktionen wahrnehmen.

qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.

Sicherheit

  • ADI-Wert: nicht festgelegt
  • Speisefettsäuren gelten als unbedenklich.
Gentechnik
Bei der Herstellung dieses Zusatzstoffes ist der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) möglich.
Vegan
Dieser Zusatzstoff ist pflanzlichen, mineralischen oder synthetischen Ursprungs. In der Funktionsklasse der Geschmacksverstärker bzw. für Zusatzstoffe bei deren Herstellung Fettsäuren notwendig sind, können tierische Bestandteile nicht ausgeschlossen werden. Für eine strenge vegane Ernährung sind diese unter Umständen nicht geeignet.

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